Steuern & MwSt.Regulierung
Die Mindestvergütung für Geschäftsführer beträgt im Steuerjahr 2027 51.000 EUR — nicht die kursierenden 50.000 EUR
Das Gesetz vom 15. Juli 2026 hat die feste Mindestvergütung von 45.000 EUR in Art. 215 WIB 92 durch einen jährlich indexierten Grundbetrag von 25.000 EUR ersetzt. Für das Steuerjahr 2027 setzt die Indexierungsbekanntmachung vom 12. August 2026 den maßgeblichen Wert auf 51.000 EUR. Die meisten Beratungshinweise nennen weiterhin 50.000 EUR, weil sie den Koeffizienten des Vorjahres verwendet haben. Maßgeblich ist Ihr eigener Abschlussstichtag, nicht der 31. Dezember.
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Worauf es jetzt ankommt
- Gilt jetzt
- Steuerjahr 2027 — in Kraft seit der Veröffentlichung am 29. Juli 2026
- Der Betrag
- 51.000 EUR (Grundbetrag 25.000 × Koeffizient 2,0592, gerundet auf volle 1.000)
- Nächste Änderung
- Steuerjahr 2028 — ein neuer Koeffizient ergibt einen neuen Betrag
- Heute zu tun
- Die Vergütung eines Geschäftsführers gegen den eigenen Abschlussstichtag neu rechnen
Quellen
- 01Gesetz vom 15. Juli 2026 zur Reform der Einkommensteuer — Belgisches Staatsblatt 29.07.2026, numac 2026005724
- 02FÖD Finanzen — Bekanntmachung zur automatischen Indexierung, Steuerjahr 2027, Belgisches Staatsblatt 12.08.2026, numac 2026006085
- 03Art. 215 WIB 92 / EStGB 92 — ermäßigter Körperschaftsteuersatz
- 04Staatsrat — Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Wenn Ihre Gesellschaft den ermäßigten Körperschaftsteuersatz zahlt, muss einer Ihrer Geschäftsführer in diesem Geschäftsjahr mindestens 51.000 EUR beziehen. Nicht 50.000 EUR — diese Zahl kursiert, und sie ist falsch.
Die Regel selbst ist alt. Um auf die erste Stufe ihres Gewinns den ermäßigten Satz zu zahlen, muss eine kleine belgische Gesellschaft mindestens einem ihrer Geschäftsführer eine Mindestvergütung zahlen. Geändert hat sich in diesem Sommer, wie dieses Minimum bestimmt wird.
Was sich geändert hat
Das alte Minimum waren feste 45.000 EUR im Gesetzestext. Sie standen dort unbewegt, während alles um sie herum indexiert wurde.
Die am 29. Juli 2026 veröffentlichte Reform hat sie durch einen Grundbetrag von 25.000 EUR ersetzt, der jedes Jahr indexiert und auf volle Tausend gerundet wird. Für das Steuerjahr 2027 ergibt diese Rechnung 51.000 EUR. Nächstes Jahr ergibt sie eine andere Zahl und das Jahr darauf wieder eine andere. Es gibt keine Schwelle mehr zum Auswendiglernen — nur einen Mechanismus, den man jährlich nachschlägt.
Warum die Zahl, die Sie gehört haben, falsch ist
Die Begründung zum Gesetzentwurf hat die Multiplikation mit dem Index des Vorjahres gerechnet und dabei einen Wert erhalten, der auf 50.000 EUR rundet. Diese Zahl ging in die Fachpresse und blieb hängen.
Die amtliche Indexierungsbekanntmachung vom 12. August 2026 setzt sie auf 51.000 EUR. Wenn Ihr Buchhalter, Ihr Newsletter oder Ihr Bekanntenkreis 50.000 EUR genannt hat, wurde das richtige Gesetz gegen die falsche Tabelle gelesen.
Der Unterschied beträgt 1.000 EUR. Was dahintersteht, sind keine 1.000 EUR. Wer die Schwelle reißt, zahlt keine Strafe von 1.000 EUR — die Gesellschaft verliert den ermäßigten Satz auf ihr Ergebnis und zahlt stattdessen den Regelsatz. Es sind die billigsten tausend Euro, die man je von Ihnen verlangt, und die teuersten, an denen es fehlen kann.
Ihre Frist ist Ihr Abschlussstichtag, nicht der 31. Dezember
Jeder Artikel dazu sagt „Sie haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit“. Das stimmt nur, wenn Ihr Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist.
Das Steuerjahr 2027 erfasst das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2026 endet, und jedes Geschäftsjahr, das im Lauf des Jahres 2027 zu einem anderen Datum endet. Läuft Ihr Jahr bis zum 30. Juni, werden Sie über den 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 geprüft, und Ihre Frist ist der 30. Juni 2027. Sie haben mehr Zeit — und einen Zeitraum, der seit dem 1. Juli 2026 bereits läuft, sodass die seither bezogene Vergütung schon mitzählt.
Prüfen Sie, welcher Fall Sie sind, bevor Sie entscheiden, dass es nicht eilt.
Was die Reparatur kostet
Angenommen, Ihnen fehlen 6.000 EUR. Die Vergütung um 6.000 EUR anzuheben ist keine 6.000-EUR-Entscheidung:
- Sie zieht rund 20,5 % Sozialbeiträge nach sich, dazu die Verwaltungsgebühr Ihrer Kasse.
- Die zusätzliche Vergütung ist bei Ihnen persönlich mit Ihrem Grenzsteuersatz steuerpflichtig.
- Der Beitrag wird über eine Regularisierung abgerechnet, die erst 2028 kommt. Das Geld geht in einem Jahr hinaus, die Rechnung dafür landet zwei Jahre später.
Nichts davon heißt: Lassen Sie es. Es heißt: Rechnen Sie es gegen das, was der Verlust des ermäßigten Satzes auf das Ergebnis dieses Jahres tatsächlich kostet, und lassen Sie sich den Vergleich schriftlich geben, bevor Sie etwas unterschreiben. Bei einer Gesellschaft mit dünnem Gewinn kann der Kauf des ermäßigten Satzes mehr kosten, als der Satz wert ist.
Der Rückfall, den fast niemand erwähnt
In der Regel steckt eine Erleichterung. Liegt die gewährte Vergütung unter der Schwelle, gilt der ermäßigte Satz trotzdem, solange das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft im Jahr die tatsächlich gewährte Vergütung nicht übersteigt.
Im Klartext: Ein Jahr mit niedrigem Gewinn kann ganz ohne Aufstockung bestehen. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie eine Gehaltserhöhung genehmigen, nicht danach. Es ist die Frage, die Ihnen am ehesten die ganze Übung erspart.
Die andere Falle, und es geht nicht um den Betrag
In dieser Reform gibt es eine zweite 20, und sie hat mit dem Steuersatz nichts zu tun.
Ein großer Teil dessen, was viele Geschäftsführer bekommen, ist kein Bargeld. Es sind pauschal bewertete Sachbezüge — das klassische Paket aus Firmenwagen, freier Wohnung und freier Heizung. Die Reform hat eine eigene Regel eingeführt: Machen diese pauschal bewerteten Sachbezüge einen zu großen Anteil an allem aus, was allen Geschäftsführern zusammen gewährt wird, kann die Gesellschaft den ermäßigten Satz allein aus diesem Grund verlieren — selbst wenn die 51.000 EUR vollständig erfüllt sind.
Drei Dinge zum Festhalten:
- Es ist eine Quote, keine Obergrenze innerhalb der 51.000 EUR. Der viel wiederholte Satz „nur 10.000 EUR der 51.000 EUR dürfen Sachbezüge sein“ steht so nicht im Gesetz.
- Gemessen wird an allem, was allen Ihren Geschäftsführern im Zeitraum gewährt wurde, nicht je Person und nicht am Mindestbetrag.
- Sachbezüge, die mit ihren tatsächlichen Kosten statt pauschal bewertet werden, zählen nicht mit.
Wenn Ihr Paket schwer an Sachbezügen und leicht an Bargeld ist, ist das der Teil der Reform, der tatsächlich auf Sie zielt. In bar aufzustocken verbessert die Quote. In Sachbezügen aufzustocken verschlechtert sie.
Wenn Ihre Gesellschaft jung ist
In den ersten vier Besteuerungszeiträumen nach der Gründung gilt keine Mindestvergütung — die Bedingung greift ab dem fünften. Anerkannte Genossenschaften sind von der Bedingung vollständig ausgenommen.
Wissen Sie, in welchem Zeitraum Sie sind. Der fünfte kommt ohne Ankündigung, und eine Gesellschaft, die über diese Regel nie nachdenken musste, ist genau die, die im Jahr ihres Wirksamwerdens nicht daran denkt.
Was Sie diese Woche fragen
- In welchem Steuerjahr liegt mein aktuelles Geschäftsjahr, und wie lautet meine tatsächliche Frist?
- Was wurde mir in diesem Zeitraum bisher gewährt, bar und als Sachbezug zusammen?
- Wie groß ist der Fehlbetrag zu 51.000 EUR, falls es einen gibt?
- Greift der Einkommensrückfall — bleibt das steuerpflichtige Einkommen unter dem, was ich bereits bezogen habe?
- Welchen Anteil an allem, was unseren Geschäftsführern gewährt wurde, machen pauschal bewertete Sachbezüge aus?
Fünf Fragen. Die Antworten passen auf eine Seite, und diese Seite ist die ganze Entscheidung.
Eine Sache, die sich noch bewegen kann
Der Staatsrat hat gegen die Beschränkung der Sachbezugssanktion auf kleine Gesellschaften einen Gleichheitseinwand erhoben, und dieser Einwand wurde im verabschiedeten Text nicht ausgeräumt. Eine Korrektur oder ein Verwaltungsrundschreiben ist möglich.
An dem, was jetzt zu tun ist, ändert das nichts: Die Regel gilt ab dem Steuerjahr 2027, und der Betrag lautet 51.000 EUR. Es ist ein Grund, sich nicht mehrjährig in eine Vergütungsstruktur zu binden, die allein um die Sachbezugsquote herum gebaut ist, und die Lage nächstes Jahr neu zu lesen, statt anzunehmen, sie habe gehalten.
Der maßgebliche Betrag für das Steuerjahr 2027 lautet 51.000 EUR. Nahezu jeder kursierende Beratungshinweis nennt 50.000 EUR, und der Unterschied ist ein Indexierungskoeffizient aus dem falschen Jahr.
Was das Gesetz ersetzt hat
Das Gesetz vom 15. Juli 2026 zur Reform der Einkommensteuer — Belgisches Staatsblatt vom 29. Juli 2026, erste Ausgabe, numac 2026005724, S. 40196 — hat die Bedingung zur Mindestvergütung in Art. 215 Abs. 3 Nr. 4 WIB 92 neu gefasst.
- Vorher: feste 45.000 EUR, im Text festgeschrieben und von der Indexierung unberührt.
- Nachher: ein Grundbetrag von 25.000 EUR, der selbst nicht der maßgebliche Wert ist. Er wird jährlich nach Art. 178 § 3 Abs. 1 Nr. 2 WIB 92 indexiert und auf volle 1.000 EUR gerundet.
Art. 88 des Gesetzes regelt den Zeitpunkt: Der Titel tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem Steuerjahr 2027. Mit Stand 23. August 2026 gibt es weder Aufschub noch Änderungs- oder Reparaturgesetz.
Woher die 51.000 EUR kommen — und woher die 50.000 EUR kamen
Die Begründung zum Entwurf hat mit dem Koeffizienten des Steuerjahres 2026 gerechnet, 2,0096. Fünfundzwanzigtausend mal diesen Koeffizienten ergibt gerundet 50.000 EUR, und diese Zahl ging durch die Fachpresse, bevor es die Indexierungsbekanntmachung gab.
Die Bekanntmachung klärt es. Bericht in verband met de automatische indexering inzake inkomstenbelastingen — Aanslagjaar 2027, FÖD Finanzen, Belgisches Staatsblatt vom 12. August 2026, numac 2026006085. Tabelle III.B lautet im Original: Art. 215, 3de lid, 4° — Minimale bezoldiging toe te kennen ten laste van het resultaat van het belastbaar tijdperk — basisbedrag 25.000 — geïndexeerd bedrag Aj. 2027: 51.000.
Der Koeffizient für das Steuerjahr 2027 beträgt 2,0592. Auf volle 1.000 EUR gerundet ergibt das 51.000 EUR.
Zwei Folgen für den Umgang mit Sekundärquellen zu diesem Punkt:
- Übereinstimmung ist hier keine Bestätigung. Quellen, die sich auf 50.000 EUR einigen, sind entweder älter als die Bekanntmachung vom 12. August oder übergehen sie. Sie stimmen miteinander überein, nicht mit der Tabelle. Ein Mandant, der ins Staatsblatt sieht, findet die Abweichung in etwa einer Minute — und sie läuft in die Richtung, die ihn den ermäßigten Satz kostet.
- 51.000 EUR ist der Betrag für das Steuerjahr 2027 und sonst nichts. Das Steuerjahr 2028 bekommt seinen eigenen Koeffizienten und seinen eigenen gerundeten Wert. Schreiben Sie 51.000 EUR nicht in einen Mandatsvertrag, eine dauerhafte Vergütungsrichtlinie oder eine Vorlage, als wäre es die neue feste Schwelle. Schreiben Sie den Mechanismus hinein — Grundbetrag, indexiert, gerundet — und lesen Sie die Bekanntmachung jedes Jahr neu.
Welches Geschäftsjahr Sie tatsächlich prüfen
Steuerjahr 2027 heißt nicht für alle 31. Dezember 2026. Es erfasst das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2026 endet, und jedes Geschäftsjahr, das im Laufe des Jahres 2027 zu einem anderen Datum endet.
| Geprüftes Geschäftsjahr | Steuerjahr | Vergütung zu gewähren bis |
|---|---|---|
| 1. Jan. 2026 – 31. Dez. 2026 | 2027 | 31. Dezember 2026 |
| 1. Apr. 2026 – 31. März 2027 | 2027 | 31. März 2027 |
| 1. Juli 2026 – 30. Juni 2027 | 2027 | 30. Juni 2027 |
| 1. Okt. 2026 – 30. Sept. 2027 | 2027 | 30. September 2027 |
Die pauschale Formel „noch vier Monate“ stimmt nur für Mandanten mit Kalenderjahr. Eine Gesellschaft mit Abschluss zum 30. Juni 2027 wird über den 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 geprüft und hat noch den größten Teil ihres Fensters — aber auch einen Zeitraum, der bereits begonnen hat: Die seit dem 1. Juli 2026 gewährte Vergütung zählt mit, und die Rechnung muss ab diesem Datum beginnen, nicht ab Januar.
Der Ausschlussgrund wegen übermäßiger Sachbezüge ist ein zweiter, eigener Test
Hier liegen die kursierenden Zusammenfassungen daneben, und es wiegt schwerer als die 1.000 EUR.
Der neue Art. 2 § 1 Nr. 25 WIB 92 definiert den bovenmatig deel — den übermäßigen Teil — der Vergütung. Erfasst sind pauschal bewertete Sachbezüge, also solche nach Art. 36 § 1 Abs. 2 oder Art. 36 § 2 WIB 92 oder nach Art. 43 §§ 3 bis 8 des Gesetzes vom 26. März 1999, soweit sie 20 % der gesamten Vergütung übersteigen, die im Besteuerungszeitraum an alle Geschäftsführer gewährt wurde.
Halten Sie diese Definition gegen das, was üblicherweise darüber gesagt wird:
- Es ist keine 20-%-Grenze innerhalb der 51.000 EUR. Die Kurzformel „höchstens 10.000 EUR der 51.000 EUR dürfen Sachbezüge sein“ ist eine Vereinfachung, die der Gesetzestext nicht trägt.
- Nenner ist die gesamte an alle Geschäftsführer gewährte Vergütung im Besteuerungszeitraum, nicht die Mindestvergütung und nicht das Paket eines einzelnen Geschäftsführers. Eine Gesellschaft mit mehreren Geschäftsführern rechnet eine Quote über die Gesamtheit.
- Sachbezüge, die mit ihrem tatsächlichen Wert bewertet werden, bleiben außen vor. Nur pauschal bewertete gehen in den Zähler.
- Einen übermäßigen Teil zu gewähren ist ein eigener, unabhängiger Ausschlussgrund vom ermäßigten Satz, wieder aufgenommen in Art. 215 Abs. 3 Nr. 5 WIB 92. Eine Gesellschaft kann die 51.000 EUR vollständig erfüllen und den Satz allein aus diesem Grund verlieren.
Zwei Zahlen in dieser Reform lauten 20, und sie haben nichts miteinander zu tun:
| Die Zahl 20 | Was sie ist | Gemessen an |
|---|---|---|
| Ermäßigter Satz | 20 % Körperschaftsteuer auf die erste Stufe des steuerpflichtigen Einkommens einer kleinen Gesellschaft | dem steuerlichen Ergebnis der Gesellschaft |
| Übermäßiger Teil | Der Anteil, oberhalb dessen pauschal bewertete Sachbezüge zum Ausschlussgrund werden | der gesamten im Zeitraum an alle Geschäftsführer gewährten Vergütung |
Bei der Sanktionsseite bleiben Sie gegenüber Mandanten genau: Die Folge für die Gesellschaft ist der Verlust des ermäßigten Satzes. Es gibt keine gesonderte Abgabe von 7,5 % für Geschäftsführer. Diese gesonderte Abgabe existiert nach dem neuen Art. 219septies WIB 92 für Arbeitnehmer, und eine Parallelvorschrift gilt für Organe im Rahmen der Steuer der juristischen Personen. Sie in eine Geschäftsführerakte zu übertragen ist ein schlichter Fehler — und ein teurer, nachdem der Mandant auf Ihren Rat hin ein Paket bereits umgebaut hat.
Die Ausnahmen, die die Neufassung überlebt haben
- Junge Gesellschaften. In den ersten vier Besteuerungszeiträumen nach der Gründung gilt keine Mindestvergütung. Die Bedingung greift ab dem fünften. Nehmen Sie das Gründungsdatum aus der Akte, nicht aus dem Gedächtnis — der fünfte Zeitraum kommt leise.
- Anerkannte Genossenschaften. Erkende coöperatieve vennootschappen im Sinne von Art. 8:4 WVV bleiben von der Bedingung ausgenommen.
- Der Einkommensrückfall. Liegt die gewährte Vergütung unter der Schwelle, gilt der ermäßigte Satz dennoch, solange das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft im Zeitraum diese Vergütung nicht übersteigt. In einem mageren Jahr ist das oft der günstigere Weg, und es ist der Test, den man vor der Empfehlung einer Aufstockung fährt, nicht danach.
Der Arbeitsauftrag für die Mandantenakte
- Nach Abschlussstichtag segmentieren, nicht nach Kalender. Ziehen Sie jede Gesellschaft, deren Geschäftsjahr ins Steuerjahr 2027 fällt, und sortieren Sie nach Abschlussstichtag. Diese Sortierung ist die Arbeitsliste.
- Summieren Sie, was dem Geschäftsführer im Zeitraum tatsächlich gewährt wurde: Barvergütung plus Sachbezüge zu ihrem steuerlichen Wert. Gewährt, nicht bloß als Absicht verbucht.
- Vergleichen Sie mit 51.000 EUR. Der Fehlbetrag ist das, was vor Ende des Zeitraums noch gewährt werden muss.
- Rechnen Sie die Sachbezugsquote gesondert. Pauschal bewertete Sachbezüge geteilt durch die gesamte im Zeitraum an alle Geschäftsführer gewährte Vergütung. Markieren Sie alles, was sich 20 % nähert — auch dort, wo der 51.000-EUR-Test bequem besteht.
- Fahren Sie den Rückfall vor der Aufstockung. Wird das voraussichtliche steuerpflichtige Einkommen die bereits gewährte Vergütung nicht übersteigen, überlebt der ermäßigte Satz ohne einen Euro zusätzliches Gehalt. Klären Sie das zuerst.
- Rechnen Sie die Aufstockung, bevor Sie sie zusagen. Eine Erhöhung um 6.000 EUR zieht rund 20,5 % Sozialbeiträge nach sich, dazu die Verwaltungsgebühr der Kasse. Die Regularisierung landet erst 2028 — das Jahr, in dem das Geld die Gesellschaft verlässt, und das Jahr, in dem der Beitrag endgültig abgerechnet wird, sind also nicht dasselbe. Sagen Sie das dem Mandanten laut; genau das entdecken Mandanten spät.
- Vergleichen Sie beide Kosten schriftlich. Kosten der Aufstockung, Beiträge und Einkommensteuer gegen die Kosten, das gesamte Ergebnis zum Regelsatz zu versteuern. Bei manchen Akten lohnt sich der ermäßigte Satz nicht, und dieser Schluss gehört in die Akte.
Das Profil, das früher bestand und jetzt durchfällt
Die Managementgesellschaft mit großem Sachbezugspaket und kleinem Bargehalt. Sie nahm die alten festen 45.000 EUR, indem sie Sachbezüge mit ihrem pauschalen Wert mitzählte, und der alte Test fragte nicht danach, welchen Anteil diese Sachbezüge am Paket ausmachten.
Sie kann jetzt zweifach durchfallen: einmal am Betrag, weil 51.000 EUR um 6.000 EUR über dem Wert liegen, um den das Paket herum gebaut wurde, und einmal an der Quote, weil Firmenwagen, freie Wohnung und freie Heizung zu pauschalen Werten den Anteil über 20 % alles Gewährten heben können. Die beiden Tests sind unabhängig — den ersten zu reparieren repariert den zweiten also nicht. Und in bar aufzustocken verbessert die Quote, in Sachbezügen aufzustocken verschlechtert sie.
Ein offener Punkt
Der Staatsrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf ein ungelöstes Gleichheitsproblem benannt: Die 20-%-Sanktion trifft nur kleine Gesellschaften. Dieser Einwand wurde im verabschiedeten Text nicht ausgeräumt, eine Korrektur oder ein Verwaltungsrundschreiben bleibt also möglich.
Behandeln Sie das als offenen Punkt, nicht als geklärtes Recht. An Ihrer Herbstarbeit ändert es nichts — die Bedingung gilt ab dem Steuerjahr 2027 und der Betrag lautet 51.000 EUR —, aber es ist ein Grund, einen Mandanten nicht mehrjährig in eine Vergütungsstruktur zu binden, deren einzige Rechtfertigung die Sachbezugsquote ist.
Zu wissen, wo das Jahr steht, bevor es schließt, ist der einzige Weg, eine Aufstockung rechtzeitig zu berechnen.
So funktioniert es